Eingangsvoraussetzungen
Erfüllung der Vollzeitschulpflicht und Hauptschulabschluss nach Klasse 9
Erreichbarer Abschluss
Die Berufsfachschule führt zum Berufsabschluss "Staatlich geprüfte Sozialhelferin/Staatlich geprüfter Sozialhelfer" , Betreuungskraft nach §87b Absatz 3 SGB XI und Fachoberschulreife.
Der Berufsabschluss wird durch eine Prüfung festgestellt.
Dauer
Zwei Jahre
Ansprechpartner
Herr Schmalenberg
Durchwahl: 0211-89 22300 /-62
Beratung nach Vereinbarung
Übersicht mit Informationen zum Bildungsgang
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Anders, als in der ausgedruckten Terminbestätigung angegeben, bieten wir keine vor-Ort-Beratung an. Bitte tragen Sie daher auf jeden Fall in das Formular eine Telefonnummer ein, unter der wir Sie zum gebuchten Zeitpunkt dann zurückrufen werden.
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Ansprechpartner BSZU/O


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