Eingangsvoraussetzungen
Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung
Berufsschulabschluss, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand
Eine mindestens 1-jährige Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf, die auch während der Fachschulausbildung abgeleistet werden kann
Abweichend davon kann in die Fachschule auch aufgenommen werden, wer eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren nachweisen kann.
Erreichbarer Abschluss
Staatlich geprüfte Wirtschafterin / Staatlich geprüfter Wirtschafter
Der Besuch dient auch zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung vor der Landwirtschaftskammer.
Dauer
3 Jahre, 1 Tag in der Woche (10 Unterrichtsstunden, von 8.00 bis ca. 17.00 Uhr)
Ansprechpartnerin
Frau Willeke
Beratung nach Vereinbarung
Durchwahl: 0211-89 223 34
Frau Willeke beantwortet die häufigsten Fragen zum Bildungsgang:
Ansprechpartner FS Ernäherung Versorgung
