Agrarwirtschaft

Nach der neuen bundesweit geltenden Vorschrift für die praktische Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsbetrieben kann im Beruf der Gärtnerin/des Gärtners zwischen sieben Fachrichtungen gewählt werden:
Baumschule
Friedhofsgärtnerei
Garten- und Landschaftsbau
Gemüsebau
Obstbau
Staudengärtnerei
Zierpflanzenbau
Pflanzenfachberater (Schwerpunkt "Beraten und Verkaufen")
in den Fachrichtungen Baumschule oder Zierpflanzenbau
Listen mit anerkannten Ausbildungsbetrieben der jeweiligen Fachrichtung finden sich auf der Homepage der Landwirtschaftskammer NRW. Berufsinteressenten sollten Freude am Umgang mit Pflanzen und eine gute Beobachtungsgabe für die Lebensvorgänge in Natur und Pflanzenwelt haben. Doch Naturverbundenheit alleine reicht nicht aus, um die gestiegenen Anforderungen bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben des Gärtners erfolgreich zu erfüllen. Pflanzen stehen im Mittelpunkt dieses kreativen Berufes. Sie müssen gezüchtet und vermehrt, termingerecht herangezogen und individuell gepflegt, richtig verwendet, fachgerecht verarbeitet und erfolgreich verkauft werden. Die Arbeit im Wald setzt neben der Liebe zur Natur die Bereitschaft voraus, auch bei widrigen Witterungsverhältnisse im Freien zu arbeiten.
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