Arbeitsgebiet
Floristinnen und Floristen sind aufgrund ihrer breitgefächerten Ausbildung qualifiziert im Umgang mit Pflanzen wie Einordnung, Versorgung und Pflege von Pflanzen und Pflanzenteilen sowie insbesondere in der Gestaltung von Pflanzen- und Blumenschmuck unter Beachtung von Umwelt-, Natur- und Artenschutz. Ein wichtiger Teil ihrer Berufstätigkeit ist die fachgerechte Kundenberatung und die Wahrnehmung kaufmännischer Aufgaben.
Floristinnen und Floristen sind vorwiegend im Floristen-Fachhandel angestellt, zunehmend auch freiberuflich tätig.
Eingangsvoraussetzungen
Ausbildungsvertrag
Erreichbarer Abschluss
Florist/in durch Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer.
Berufsschulabschluss, der dem Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertig ist.
Der Erwerb des Sekundarabschlusses I - Fachoberschulreife ist möglich.
Dauer
drei Jahre
Ansprechpartner/in
Frau Frech
Bildungsgangleitung Frau Badenberg
Durchwahl: 0211-89 223 57
Beratung nach Vereinbarung
Anlage zum Abgangs- und Abschlusszeugnis ab 31.7.2008
Ansprechpartner Floristen

